Der juristische Schlagabtausch zwischen der Partei „Mensch Umwelt Tierschutz“ (Tierschutzpartei) und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) geht weiter. Die Partei möchte erreichen, dass sie am Abend der Landtagswahl in Brandenburg am 22. September, und auch am Tag danach, bei Prognose und Hochrechnungen eigens erwähnt wird. Gelten soll dies, falls die Partei mindestens zwei Prozent der Stimmen bekommt. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hat die Tierschutzpartei dafür den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Der F.A.Z. liegt der Antrag vor.
Bei der Landtagswahl im Jahr 2019 erhielt die Tierschutzpartei 2,6 Prozent, wurde aber am Wahlabend nicht mit einem eigenen Diagrammbalken versehen. Anders war dies jüngst bei der Europawahl. Dort wurden durch ARD-Sendeanstalten zwei Diagrammbilder gezeigt; auf dem zweiten Bild erschienen kleinere Parteien. Allerdings gilt bei Europawahlen keine Fünfprozenthürde, sodass auch kleinere Parteien mandatsrelevant sind. Nach Angabe der Tierschutzpartei wurde sie bei der jüngsten Landtagswahl in Hessen bei der Vorstellung des vorläufigen amtlichen Endergebnisses gesondert ausgewiesen; dies allerdings nur aufgrund einer vom Verwaltungsgericht Frankfurt erlassenen einstweiligen Anordnung.
Auf keinen Fall zurück zu den „Anderen“
Auf keinen Fall will die brandenburgische Tierschutzpartei nun wieder im Balken „Andere“ verschwinden. Bislang werden Parteien wohl dann mit einem eigenen Balken bedacht, wenn sie auf mindestens drei Prozent kommen oder zuvor im Landtag vertreten waren: Das erklärt etwa, wieso am Wahlabend in Thüringen die FDP mit rund einem Prozent überhaupt genannt wurde, die stärkeren „Freien Wähler“ aber nicht.
Die Tierschutzpartei führt aus, dass es ihr mit einer Nennung leichter fallen würde, neue Mitglieder zu gewinnen und Spenden zu akquirieren. „Auch Parteien, die nicht über die Fünfprozenthürde gekommen sind, sind für den politischen Wettbewerb bedeutsam“, heißt es. Verwiesen wird zudem darauf, dass eine Partei bereits ab dem Ergebnis von einem Prozent an der staatlichen Finanzierung teilnimmt. Im Mai 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugunsten der Tierschutzpartei entschieden: Diese habe bei der Wahl 2019 einen „Achtungserfolg“ erzielt. Die Verpflichtung zur separaten Nennung bestehe und sei nur ein geringfügiger Eingriff in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit des RBB. Der Eingriff betrifft, nach Ansicht des Gerichts, nur „die eher technische Frage nach der Darstellung des (voraussichtlichen) Wahlergebnisses“.
Zudem sei die Nennung vieler Parteien, dass dafür zwei Diagramme hintereinander eingeblendet werden müssten, keine große Belastung für den Fernsehsender. Der Einwand, dass Hochrechnungen am Wahlabend zu ungenau seien, um kleine Parteien zu nennen, überzeugte das Gericht nicht. Die entsprechenden Hochrechnungen nach der damals letzten Europawahl seien bereits sehr genau gewesen. Hochrechnungen am Wahlabend seien wegen größerer Stichproben zudem deutlich genauer als „Sonntagsfragen“ zwischen den Wahlen.
FDP muss derweil Niederlage einstecken
Allerdings sind diese Überlegungen aus dem Urteil noch nicht rechtskräftig, da der RBB dagegen Rechtsmittel eingelegt hat. Daher verlangt die Tierschutzpartei nun in einem Eilverfahren Klarheit. Bei der zurückliegenden Landtagswahl in Hessen wurde von infratest dimap mit der 18-Uhr-Prognose das Ergebnis der Tierschutzpartei mit 1,5 Prozent punktgenau vorhergesagt. Das sollte auch in Brandenburg möglich sein, meinen die Tierschützer, die sich in Brandenburg mehr als zwei Prozent versprechen.
Die FDP musste derweil in Sachen Sichtbarkeit eine vorläufige Niederlage einstecken: Ihr Versuch, sich eine Einladung in die für den 17. September 2024 geplante Sendung „rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ zu erklagen, scheiterte, da das Verwaltungsgericht in Potsdam den entsprechenden Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgelehnte. Das berichtete der RBB am Donnerstag. Das Gericht gründet seine Entscheidung auf dem Konzept der Sendung, in die Spitzenkandidaten jener Parteien eingeladen worden waren, „die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien, die in den Meinungsumfragen stabil über fünf Prozent liegen“. Beide Maßgaben erfüllt die FDP nicht. Ihr Landeschef Zyon Braun erklärte, man wolle weitere Schritte prüfen. Für ihn bleibe die Ausladung ein „Skandal“.
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