Berlin (dpa)Die Bundespolizei hat im ersten Halbjahr 2024 mehr als die Hälfte der illegal eingereisten Menschen an den Landesgrenzen zurückgewiesen. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr, wie aus einer Kleinen Anfrage der linken Bundestagsabgeordneten Clara Bünger an das Bundesinnenministerium hervorgeht. Im Gesamtjahr 2023 hatte die Bundespolizei demnach rund 28 Prozent der illegal eingereisten Menschen wieder in die Nachbarländer zurückgeschickt.
Registriert wurden an den deutschen Grenzen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres demnach 42.307 unerlaubte Einreisen. Davon seien 21.661 Menschen zurückgewiesen worden. Im Gesamtjahr 2023 hatte die Bundespolizei 127.549 Personen aufgegriffen – und 35.618 davon zurückgewiesen. Insbesondere an der Grenze zu Polen und zu Tschechien haben die Zurückweisungen demnach drastisch zugenommen.
Zahl der Asylgesuche stark zurückgegangen
Zugleich ist die Zahl der Personen, die an der Grenze um Asyl baten, gesunken. Im vergangenen Jahr wurde noch bei rund 45 Prozent der Personen ein Asylgesuch aufgenommen. Im ersten Halbjahr 2024 stellten nur rund 23 Prozent der Personen ein Asylgesuch. „Solange die Bundesregierung sich weigert protokollieren zu lassen, ob ein Asylgesuch an der Grenze gestellt werden soll oder nicht, gehe ich davon aus, dass Asylgesuche in der Praxis übergangen werden, um direkt zurückweisen zu können. Anders sind die Zahlen nicht zu erklären“, sagte Linken-Politikerin Clara Bünger laut Mitteilung.
Für die Landgrenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im vergangenen Oktober stationäre Kontrollen angeordnet und bei der EU-Kommission angemeldet. An der Landgrenze zu Österreich gibt es stationäre Kontrollen bereits seit 2015.
Zurückweisungen an deutschen Landgrenzen sind etwa möglich, wenn jemand mit einer Einreisesperre belegt ist oder kein Asyl beantragt. Die Union fordert zusätzlich, Menschen zurückzuweisen, „die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können“.
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